Alle Gemeindeglieder sind herzlich eingeladen, um gemeinsam die kirchliche Arbeit des vergangenen Jahres und die geplanten Aktivitäten dieses Jahres in den Blick zu nehmen, über Angelegenheiten der Kirchengemeinde zu beraten, Entscheidungen des Kirchgemeinderates anzuregen und Anfragen und Anträge an den Kirchgemeinderat zu stellen, wie es nach den
§§ 34 und
§§ 35 der
Verfassung der Nordkirche vorgesehen ist.
Gäste heißen wir bei der Versammlung herzlich willkommen.