Aufgrund der Corona-Epidemie gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen
Informationsstand 25.06.2020
siehe auch
Feiern in Kirchen, Kapellen, anderen Räumlichkeiten
oder im Freien sind nur möglich unter Gewährleistung
der Einhaltung bestehender Sicherheits- und Hygieneregeln.
Während der Feiern ist seitens der Gemeinde
in kirchlichen Räumen auf das Singen zu verzichten.
Die Feiern finden statt in kurzer Form.
Die Feiern finden mit begrenztem Teilnehmerkreis statt.
[In der Kirchengemeinde Kropp können
in der Dorfkirche 40, in der Kapelle Groß Rheide 30
und in Tetenhusen 20 Trauergäste an rituellen Trauerfeiern teilnehmen.
Bei anderen Trauerfeiern gilt in Abhängigkeit von den Räumlichkeiten
eine Höchstgrenze von maximal 25 Personen. Anm. d. Verf.]
(Mindestabstände in der Kirche sind einzuhalten!)
Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind,
oder mit grippeähnlichen Symptomen, bzw. mit trockenem Husten oder Fieber,
dürfen nicht teilnehmen, um andere nicht zu gefährden.
Die teilnehmenden Personen tragen OP-Masken
oder Masken, die einen noch besseren Schutz gewährleisten.
(Sprecherinnen und Sprecher dürfen die Masken abnehmen,
wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 4 m eingehalten wird.)
Vor dem Betreten von Kirchen, Kapellen und Trauerräumlichkeiten
sind vorher die Hände zu desinfizieren.
Grundsätzlich ist zwischen allen Personen ein Abstand von 1,5 m einzuhalten,
mit Ausnahme derjenigen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmen) ist zu vermeiden.
Eine Teilnehmerliste mit Adressangabe und Telefonnummer
zur Erfassung der teilnehmenden Personen ist auszufüllen.
Ggf. sind weitere Auflagen zur Hygiene einzuhalten.
Es kann leider nicht völlig ausgeschlossen werden,
dass sich für Trauerfeiern aufgrund behördlicher Anordnungen
weitere Einschränkungen ergeben.
Das vorhergehende Trauergespräch wird in der Regel telefonisch geführt.
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