Trauung
Es
ist schön, wenn Menschen ihre Ehe unter den Segen Gottes stellen
wollen. Die Trauung ist ein Gottesdienst, in dem zwei Christen, Mann und
Frau, mit ihrem Ja vor Gott und der Gemeinde bekennen, dass sie ihre
Ehe nach Gottes Gebot und Verheißung führen wollen, und in dem ihnen
unter der Fürbitte der Gemeinde der Segen Gottes zugesprochen wird.
Eine Trauung setzt die rechtsgültige Schließung der Ehe voraus. Bei
der Anmeldung der Trauung weisen beide Partner nach, dass sie Glieder
der evangelischen Kirche sind. Wenn nicht der Gemeindepastor des
Brautpaares die Trauung vornehmen soll, ist der zuständige Pastor
rechtzeitig vorher zu informieren und zu fragen. Vor der Trauung wird
ein Traugespräch geführt, in dem auch über die Bedeutung der kirchlichen
Trauung gesprochen wird.
Gehört einer der Partner einer anderen christlichen Kirche, die mit
der Ev.-Luth. Kirche im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen oder des Ökumenischen Rates der Kirchen zusammenarbeitet, ist
eine Trauung möglich, auch unter Mitwirkung eines Geistlichen der
anderen Konfession. (Die Kirche in Kropp wird i.d.R. für christliche
Trauungen auch den o.g. Kirchen zur Verfügung gestellt.)
Falls bisher nur ein Partner Kirchenmitglied ist, wird in Gesprächen
in einer Gruppe oder mit dem Pastor über den christlichen Glauben und
das christliche Eheverständnis nachgedacht. Wenn die Möglichkeit eines
Kircheneintritts nicht wahrgenommen wird, kann ein "Gottesdienst
anlässlich einer Eheschließung" gefeiert werden (nach der von der VELKD
und Arnoldshainer Konferenz ausgearbeiteten Handreichung), wenn der
nicht-christliche Ehepartner bereit ist, die Ehe auf Lebenszeit zu
schließen, sie als Ein-Ehe zu führen und den christlichen Glauben seines
Ehepartners zu achten. Bei einem solchen Gottesdienst entfallen die
Traufrage und in der Regel der Segen unter Handauflegung.
Bei vorangegangener Ehescheidung einer oder beider Partner kann eine
Trauung vollzogen werden, wenn im Traugespräch deutlich wird, dass die
Partner gewillt sind, ihre neue Ehe nach Gottes Gebot und Verheißung zu
führen, bis der Tod sie scheidet.
Für den Traugottesdienst sind keine Gebühren an die Kirche zu
bezahlen. Kosten können allerdings entstehen, wenn besondere Wünsche
erfüllt werden sollen (Solo- oder Chorgesang, besonderer Blumenschmuck,
Kerzen etc.).
In der Karwoche (Woche vor Ostern) und am Buß- und Bettag werden
wegen des besonderen Charakters dieser Tage keine Trauungen vollzogen.
Hinweise zum Fotografieren und über den Blumenschmuck in unserer Kirchengemeinde sind hier zu finden.
Eine Auswahl von Trausprüchen findet sich bei der EKD.